Mittwoch, 27. November 2013

Air France – Nein Danke!

Mail an Air France vom 10. September 2013
Guten Tag

Ich habe am 4. Juli 2013 einen Flug von Mulhouse nach Pointe-à-Pitre für mich und meine Familie gebucht. Der Webseite von Air France und diversen Telefongesprächen mit Air France entnahmen wir, dass wir die Babymahlzeit für unser Kind extra buchen müssen und wir erst unsere definitiven Sitzplätze erhalten werden, wenn wir mit dem Baby beim Check-in auftauchen werden. Allerdings konnte uns (je nach Gesprächspartner) nicht bestätigt werden, dass wir ein Baby-Bassinet und die dazugehörigen Sitze erhalten würden, ein Baby-Basket auf dem Flug überhaupt existiert oder es wurde behauptet, nur die Mutter könne beim Baby-Basket sitzen, der Vater eine Reihe dahinter..

Weiter wurden wir im Vorfeld informiert, dass unser Flug von Mulhouse nach Paris Orly gestrichen wurde und wir einen viel früheren Flug nehmen mussten (Abflug 06.25 Uhr). Mit unserem einjährigen Kind war das sehr sehr unpraktisch. Als wir schliesslich in Paris die lange Wartezeit abgesessen hatten (weil wir viel früher nach Paris fliegen mussten), hatte der Flugzeug 2,5 Stunden Verspätung – also mehr als ein Viertel der gesamten Flugdauer!

Im Flugzeug war das Personal zwar freundlich, der Service war aber ausgesprochen schlecht. Plötzlich waren praktisch alle Flugbegleiter verschwunden und die Leute mussten sich selber in der Küche mit Getränken bedienen. Als wäre das nicht genug, hat das Personal die extra von uns bestellte Babymahlzeit einem anderen Baby serviert. Die Dame meinte als Entschuldigung, dass sie gedacht hätte, dass es für alle Babys eine Mahlzeit gäbe und darum die Mahlzeit einfach dem Baby gegeben hat, das in ihren Reihen sass. Unser Baby wurde dann mit einem übrig gebliebenen Fruchtjogurt vertröstet.

Ich bin empört über einen solch schlechten und kundenunfreundlichen Service und fordere für die gesamten Umstände eine angemessene Entschädigung.

Tanja Schmid

Antwort von Air France am 18. November 2013

Unser Zeichen: 6664474001

Sehr geehrte Frau Schmid

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. September 2013 im Zusammenhang mit Ihrer Reise mit Air France am 4. Juli 2013. Zuerst einmal möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen, dies entspricht natürlich nicht dem Service, den wir Ihnen jederzeit gerne bieten möchten.

Wir bedauern sehr zu erfahren, dass Sie bei Ihrer Reise nach Guadeloupe mit Schwierigkeiten konfrontiert waren und Sie aufgrund der Annullierung des Fluges AF7335 nicht planmäßig reisen konnten.

Gerne haben wir Ihren Antrag auf Entschädigung überprüft. Unseren Unterlagen zufolge wurden Sie am 17. Juni über die Änderung Ihres Fluges informiert. Da die Benachrichtigung über diese Flugplanänderung innerhalb der gesetzlichen Frist von mindestens zwei Wochen erfolgte, müssen wir Ihnen daher leider mitteilen, dass in diesem Fall kein Entschädigungsanspruch besteht.

Desweiteren bedauern wir sehr zu erfahren, dass Ihrem Baby aufgrund eines Missverständnisses an Bord Ihres Fluges keine Mahlzeit serviert werden konnte. Wir haben Ihre Kommentare zur Kenntnis genommen und sie an unser Qualitätsmanagement weitergeleitet.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle gerne noch einmal versichern, dass wir die Unannehmlichkeiten die Sie hatten aufs Äußerste bedauern. Verbleiben möchten wir an dieser Stelle mit dem Wunsch, dass Sie uns eine weitere Möglichkeit gewähren, Sie von unseren Serviceleistungen zu überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen 
J. S********** (Fr.)

Customer Care Europe

Meine Antwort am 18. November 2013

Guten Tag Frau S**********

Besten Dank für Ihre Antwort. Leider ist Ihre Firma ihrem Ruf gerecht worden. Seien Sie versichert, dass wir für so einen lausigen Service nicht mehr bezahlen werden. Ich werde in Zukunft nur noch im äussersten Notfall mit Air France fliegen.

Herzliche Grüsse
Tanja Schmid

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