Dienstag, 30. April 2013

Stapo: Beifahrer dürfen Stricken



Weil ich mit meinem Ostergeschenk für meine Tochter etwas arg im Rückstand war, habe ich mir überlegt, ob ich wohl als Beifahrer stricken darf (die Fahrt zu ihren Grosseltern dauert immerhin etwas mehr als eine Stunde). Und wen fragt man das am besten wenn nicht die Polizei? Zum Glück hat die Stadtpolizei Zürich einen gut gepflegten Facebook-Auftritt. Also habe ich denen kurz mein Anliegen geschildert: 
Liebe Stadtpolizei
Ist es eigentlich erlaubt, als Beifahrer zu stricken?
Herzlichen Dank
Tanja S.
Und schwupps, eine gute halbe Stunde später hatte ich schon meine Antwort: 
Grüezi Frau S.
Wenn Sie gemäss Vorschrift auf dem Sitz sitzen (sprich angegurtet sind), dann dürfen Sie ein Buch lesen, etwas Essen ... und auch Stricken. In jedem Fall dürfen Sie die lenkende Person aber nicht beeinträchtigen und/oder ablenken. Eine spezielle Regelung gäbe es nur, wenn Sie als Begleitperson (bei Lernfahrten) amten würden.
Ich hoffe, Ihre Frage genügend beantwortet zu haben. Sonst melden Sie sich doch unter 044 4xx xx xx (zu Bürozeiten) bei mir.
Freundliche Grüsse
A. F.

P.S. Die Namen- und Nummernzensur stammt natürlich von mir.
P.P.S. Ich stricke jetzt manchmal als Beifahrerin, allerdings wurde besagtes Geschenk trotzdem nicht zu Ostern fertig. Meine Tochter mag es trotzdem.

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